Ignorance Graph

Irrtümer & Missverständnisse zur Lebensversicherung

Was viele glauben, warum es falsch ist – und was wirklich hinter diesen Mythen steckt.

Der Markt für Lebensversicherungen leidet unter einem erheblichen Informationsdefizit: Falschannahmen über Funktionsweise, Steuerbehandlung, Kündigung und Gesundheitsfragen sind weit verbreitet – und führen zu suboptimalen Entscheidungen. Diese Seite stellt die häufigsten Irrtümer systematisch richtig.

Irrtum 1: „Eine Lebensversicherung ist immer eine schlechte Kapitalanlage"

Was geglaubt wird: Lebensversicherungen seien grundsätzlich unrentabel und zu teuer.

Was wirklich stimmt: Diese Aussage gilt nur für kapitalbildende Produkte im Niedrigzinsumfeld – und auch nur dann, wenn man die Steuervorteile nicht einrechnet oder die Police vorzeitig kündigt. Die Risikolebensversicherung – Schutz, Laufzeit, Kosten erklärt ist keine Kapitalanlage – sie ist ein reines Schutzinstrument und für diesen Zweck sehr effizient. Der Irrtum entsteht durch Vermischung zweier grundlegend verschiedener Produkttypen.

Lebensversicherung

Irrtum 2: „Ich verliere mein gesamtes Geld, wenn ich kündige"

Was geglaubt wird: Bei Kündigung einer Lebensversicherung ist alles Eingezahlte weg.

Was wirklich stimmt: Bei kapitalbildenden Policen (Kapitallebensversicherung, fondsgebundene LV) erhalten Sie den Rückkaufswert – also das angesammelte Kapital abzüglich Stornierungskosten. In den ersten Jahren liegt dieser oft unter den Einzahlungen, da Abschlusskosten auf die Anfangsjahre konzentriert werden. Mehr dazu: Lebensversicherung kündigen oder verkaufen – Was ist besser?. Bei Risikolebensversicherungen gibt es tatsächlich keinen Rückkaufswert – aber auch kein „verlorenes" Kapital, da nie Sparanteile eingezahlt wurden.

Irrtum 3: „Die Gesundheitsfragen muss ich nicht so genau nehmen"

Was geglaubt wird: Kleine Auslassungen bei Gesundheitsfragen fallen nicht auf – und der Versicherer zahlt im Schadensfall trotzdem.

Was wirklich stimmt: Dies ist möglicherweise der gefährlichste Irrtum. Versicherer überprüfen im Leistungsfall systematisch die Krankenakten und vergleichen sie mit den Angaben im Antrag. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung – mit der Folge, dass keine Leistung erbracht wird und bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Mehr dazu: Gesundheitsfragen bei der Lebensversicherung – Was muss ich angeben?.

Irrtum 4: „Lebensversicherungen sind immer steuerpflichtig"

Was geglaubt wird: Die Auszahlung einer Lebensversicherung wird immer voll besteuert.

Was wirklich stimmt: Für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden und die sogenannte 12/62-Regel erfüllen (Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung ab 62. Lebensjahr), ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern. Bei Verträgen vor 2005 mit mindestens 12 Jahren Laufzeit ist die Ablaufleistung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen steuerfrei. Näheres: Lebensversicherung und Steuer – Was Sie wissen müssen.

Irrtum 5: „Das Bezugsrecht kann ich jederzeit kostenlos ändern"

Was geglaubt wird: Die Begünstigung im Todesfall lässt sich jederzeit problemlos anpassen.

Was wirklich stimmt: Das Bezugsrecht lässt sich bei widerruflicher Einsetzung tatsächlich jederzeit ändern. Bei unwiderruflichem Bezugsrecht jedoch nicht mehr einseitig – dann ist die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Auch Scheidung ändert das Bezugsrecht nicht automatisch. Mehr dazu: Bezugsrecht in der Lebensversicherung – Begünstigte korrekt einsetzen.

Irrtum 6: „Die fondsgebundene Lebensversicherung ist immer besser als die klassische"

Was geglaubt wird: Fonds bringen immer mehr als der Garantiezins.

Was wirklich stimmt: Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Renditechancen – aber kein Kapitalgarantie. In einem schlechten Börsenjahr kann die Ablaufleistung unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Hinzu kommen Fondskosten (TER), die die Nettorendite erheblich reduzieren können. Mehr dazu: Fondsgebundene Lebensversicherung – Chancen, Risiken, Kosten.

Irrtum 7: „Ich kann meine Lebensversicherung verkaufen, wenn ich Geld brauche"

Was geglaubt wird: Es gibt immer einen Markt für alte Lebensversicherungspolicen.

Was wirklich stimmt: Ein Sekundärmarkt für Lebensversicherungen existiert in Deutschland, aber er ist kleiner und intransparenter als oft angenommen. Nur kapitalbildende Policen mit ausreichendem Rückkaufswert sind für Ankäufer interessant. Risikolebensversicherungen lassen sich nicht verkaufen. Und: Der Ankaufspreis liegt meist nur knapp über dem Rückkaufswert. Details: Lebensversicherung kündigen oder verkaufen – Was ist besser?.

Irrtum Warum geglaubt Was stimmt
Lebensversicherung = schlechte AnlageKapitalbildende LV im NiedrigzinsRLV dient Schutz, nicht Sparen – gänzlich anderes Ziel
Kündigung = TotalverlustFrühe Kündigung → Rückkaufswert < BeiträgeKapital vorhanden; in Frühphase Verlust durch Abschlusskosten
Gesundheitsfragen unwichtigKontrolle kaum vorstellbarLeistungsfall → systematische Krankenakten-Prüfung, Anfechtung möglich
Auszahlung voll steuerpflichtigAllgemeines Steuermisstrauen12/62-Regel → Halbeinkünfteverfahren; vor 2005 ggf. steuerfrei
Bezugsrecht immer änderbarEigentumsgefühl am VertragUnwiderruflich = nur mit Zustimmung des Begünstigten
Fondsgebunden immer besser„Fonds wachsen langfristig immer"Kosten (TER) reduzieren Rendite; kein Kapitalschutz
Policenverkauf immer möglichSekundärmarkt bekanntNur kapitalbildende Policen; Ankaufspreis knapp über Rückkaufswert

Weitere wenig beachtete Fragen finden Sie auf Selten gestellte Fragen zur Lebensversicherung sowie auf der Seite zu Sorgen & Bedenken rund um die Lebensversicherung.

Versicherungsmissverständnis

Häufige Fragen

Stimmt es, dass Lebensversicherungen immer eine schlechte Kapitalanlage sind?
Das ist zu pauschal. Risikolebensversicherungen sind keine Kapitalanlage – sie schützen Hinterbliebene und sind für diesen Zweck sehr effizient. Kapitalbildende Policen lieferten im Niedrigzinsumfeld tatsächlich geringe Renditen. Die Frage ist: Welches Ziel verfolgen Sie – Schutz oder Sparen?
Verliere ich mein ganzes Geld, wenn ich eine Lebensversicherung kündige?
Nein. Sie erhalten den Rückkaufswert. Dieser liegt in frühen Jahren unter den Einzahlungen, weil Abschlusskosten auf die Anfangsjahre konzentriert werden. Bei Risikolebensversicherungen gibt es keinen Rückkaufswert – aber auch keine Sparanteile, die verloren gehen könnten.
Muss ich bei der Gesundheitsprüfung wirklich alles angeben?
Ja – vollständig und wahrheitsgemäß. Versicherer prüfen im Leistungsfall die Krankenakten. Falsche Angaben berechtigen zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Die Folge: keine Leistung, kein Rückerstattung der Beiträge.

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