Lebensversicherung

Lebensversicherung kündigen oder verkaufen – Was ist besser?

Drei Wege aus einem unerwünschten Lebensversicherungsvertrag: Kündigung, Policenankauf und Beitragsfreistellung im sachlichen Vergleich.

Beachten Sie: Auf lebensversicherung.digital finden Sie allgemeine Informationen. Fragen Sie vor dem Absenden persönlicher Angaben stets Ihren Versicherungsvertreter. Für die Angaben auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern fassen öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen.

Drei Wege aus dem Vertrag

Wer eine bestehende Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene LV loswerden möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die richtige Wahl hängt von der Vertragslaufzeit, dem aktuellen Rückkaufswert, der steuerlichen Situation und dem persönlichen Liquiditätsbedarf ab.

Option Erhaltene Leistung Versicherungsschutz danach Steuer Empfehlung
Kündigung Rückkaufswert (oft unter Einzahlungen) Entfällt Ertragsanteil steuerpflichtig Wenn schnelle Liquidität nötig
Policenverkauf Ankaufspreis (oft > Rückkaufswert) Entfällt Wie Kündigung Wenn Wert über Rückkaufswert liegt
Beitragsfreistellung Keine sofortige Auszahlung Reduziert weiterhin Erst bei Auszahlung Wenn 12/62-Bedingung noch erreichbar
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Der Rückkaufswert – warum er oft enttäuscht

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft bei Kündigung auszahlt. Er entspricht dem angesammelten Deckungskapital abzüglich etwaiger Stornoabschläge. Das Problem: In den ersten Vertragsjahren wurden Abschlusskosten (Provisionen) bereits verrechnet – das Deckungskapital baut sich erst langsam auf. Wer nach drei, fünf oder sieben Jahren kündigt, erhält oft weit weniger zurück als eingezahlt wurde.

Mehr zum Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Sparen und Versichern kombiniert finden Sie auf der Produktseite sowie unter Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Was Sie zurückbekommen.

Policenankauf – der Zweitmarkt für Lebensversicherungen

In Deutschland und Europa gibt es einen geregelten Sekundärmarkt für Lebensversicherungen. Spezialisierte Ankäufer (sogenannte Policenankäufer oder Lebensversicherungsaufkäufer) zahlen für die Police mehr als der Rückkaufswert – weil sie den Zeitwert der zukünftigen Versicherungsleistung bewerten. Der Käufer übernimmt die Beitragszahlung und erhält bei Ablauf oder Todesfall die Versicherungsleistung.

Wichtig: Lassen Sie sich mehrere Angebote einzuholen und prüfen Sie die Seriosität des Ankäufers. Der Ankaufspreis liegt typischerweise 3 bis 10 Prozent über dem Rückkaufswert – aber nicht immer. Für ältere Verträge mit hohem Garantiezins kann der Aufschlag höher sein.

Beitragsfreistellung – der sanfte Ausstieg

Die Beitragsfreistellung ist eine Zwischenlösung: Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber beitragsfrei weiter – mit reduzierter Versicherungssumme. Das angesammelte Kapital bleibt erhalten und wächst weiter mit dem Garantiezins und etwaiger Überschussbeteiligung. Vorteile der Beitragsfreistellung:

  • Kein sofortiger Liquiditätsverlust durch Stornoabschlag
  • Wenn die 12/62-Steuerbedingung noch nicht erfüllt ist, kann der Vertrag bis zur Erfüllung beitragsfrei weitergeführt werden
  • Ein späteres Wiederaufleben der Beitragszahlung ist bei vielen Verträgen möglich

Wann Kündigung trotzdem sinnvoll ist

Trotz der Nachteile des Rückkaufswertes kann Kündigung richtig sein, wenn:

  • Der Vertrag erst wenige Jahre läuft und die 12/62-Bedingung in weiter Ferne ist
  • Die Alternative (direktes ETF-Depot) nach Kosten und Steuern deutlich rentabler wäre
  • Dringende Liquidität benötigt wird und kein günstigerer Kredit verfügbar ist
  • Der Todesfallschutz durch eine günstigere Risikolebensversicherung – Schutz, Laufzeit, Kosten erklärt separat sichergestellt wird

Häufige Irrtümer

„Kündigung ist immer die schlechteste Option." – Pauschal falsch. Bei Verträgen mit sehr hohen laufenden Kosten oder ungünstiger Fondsauswahl kann die Kündigung und Neuanlage im direkten ETF-Depot langfristig besser sein.

„Policenankäufer sind unseriös." – Der Markt ist reguliert, aber wie überall gibt es seriöse und weniger seriöse Anbieter. Eine schriftliche Anfrage des Rückkaufswertes beim Versicherer ist die Basis für jeden Vergleich.

Was selten gefragt wird – aber wichtig ist

Kann ich die Kündigung widerrufen? – Ja, bei vielen Verträgen besteht eine Widerrufsfrist. Das Urteil des BGH (Az. IV ZR 76/11) hat außerdem für viele alte Verträge eine sogenannte ewige Widerrufsmöglichkeit geschaffen, wenn die Verbraucherinformation damals unvollständig war. Informieren Sie sich, ob Ihr Vertrag davon betroffen sein könnte.

Was passiert mit dem Bezugsrecht bei Kündigung? – Das Bezugsrecht erlischt mit dem Vertrag. Nach Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert direkt – nicht der Begünstigte. Steuerlich ist der Ertragsanteil vom Versicherungsnehmer zu versteuern.

Versicherungswert

Häufige Fragen

Wann lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung statt Kündigung?
Ein Policenankauf lohnt sich, wenn der Ankaufspreis über dem Rückkaufswert liegt, den die Versicherungsgesellschaft bei Kündigung zahlen würde. Holen Sie den Rückkaufswert schriftlich beim Versicherer ein und vergleichen Sie dann Angebote mehrerer Ankäufer.
Was ist Beitragsfreistellung und wann ist sie sinnvoll?
Bei Beitragsfreistellung werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Vertrag läuft reduziert weiter. Das ist sinnvoll, wenn die 12/62-Steuerbedingung noch nicht erfüllt ist oder vorübergehend kein Geld für Beiträge vorhanden ist.
Wie hoch ist der Rückkaufswert bei einer 10-jährigen Kapitallebensversicherung?
Dieser Wert hängt vom Rechnungszins, den eingezahlten Beiträgen, den Kosten und der Überschussbeteiligung ab. Der Rückkaufswert liegt bei 10-jährigen Verträgen in der Regel zwischen 85 und 105 % der eingezahlten Beiträge – je nach Vertragskonditionen. Schreiben Sie Ihren Versicherer für den genauen Wert an.

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