Beachten Sie: Auf lebensversicherung.digital finden Sie allgemeine Informationen. Fragen Sie vor dem Absenden persönlicher Angaben stets Ihren Versicherungsvertreter. Für die Angaben auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern fassen öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen.
Drei Wege aus dem Vertrag
Wer eine bestehende Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene LV loswerden möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die richtige Wahl hängt von der Vertragslaufzeit, dem aktuellen Rückkaufswert, der steuerlichen Situation und dem persönlichen Liquiditätsbedarf ab.
| Option | Erhaltene Leistung | Versicherungsschutz danach | Steuer | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| Kündigung | Rückkaufswert (oft unter Einzahlungen) | Entfällt | Ertragsanteil steuerpflichtig | Wenn schnelle Liquidität nötig |
| Policenverkauf | Ankaufspreis (oft > Rückkaufswert) | Entfällt | Wie Kündigung | Wenn Wert über Rückkaufswert liegt |
| Beitragsfreistellung | Keine sofortige Auszahlung | Reduziert weiterhin | Erst bei Auszahlung | Wenn 12/62-Bedingung noch erreichbar |
Der Rückkaufswert – warum er oft enttäuscht
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft bei Kündigung auszahlt. Er entspricht dem angesammelten Deckungskapital abzüglich etwaiger Stornoabschläge. Das Problem: In den ersten Vertragsjahren wurden Abschlusskosten (Provisionen) bereits verrechnet – das Deckungskapital baut sich erst langsam auf. Wer nach drei, fünf oder sieben Jahren kündigt, erhält oft weit weniger zurück als eingezahlt wurde.
Mehr zum Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Sparen und Versichern kombiniert finden Sie auf der Produktseite sowie unter Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Was Sie zurückbekommen.
Policenankauf – der Zweitmarkt für Lebensversicherungen
In Deutschland und Europa gibt es einen geregelten Sekundärmarkt für Lebensversicherungen. Spezialisierte Ankäufer (sogenannte Policenankäufer oder Lebensversicherungsaufkäufer) zahlen für die Police mehr als der Rückkaufswert – weil sie den Zeitwert der zukünftigen Versicherungsleistung bewerten. Der Käufer übernimmt die Beitragszahlung und erhält bei Ablauf oder Todesfall die Versicherungsleistung.
Wichtig: Lassen Sie sich mehrere Angebote einzuholen und prüfen Sie die Seriosität des Ankäufers. Der Ankaufspreis liegt typischerweise 3 bis 10 Prozent über dem Rückkaufswert – aber nicht immer. Für ältere Verträge mit hohem Garantiezins kann der Aufschlag höher sein.
Beitragsfreistellung – der sanfte Ausstieg
Die Beitragsfreistellung ist eine Zwischenlösung: Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber beitragsfrei weiter – mit reduzierter Versicherungssumme. Das angesammelte Kapital bleibt erhalten und wächst weiter mit dem Garantiezins und etwaiger Überschussbeteiligung. Vorteile der Beitragsfreistellung:
- Kein sofortiger Liquiditätsverlust durch Stornoabschlag
- Wenn die 12/62-Steuerbedingung noch nicht erfüllt ist, kann der Vertrag bis zur Erfüllung beitragsfrei weitergeführt werden
- Ein späteres Wiederaufleben der Beitragszahlung ist bei vielen Verträgen möglich
Wann Kündigung trotzdem sinnvoll ist
Trotz der Nachteile des Rückkaufswertes kann Kündigung richtig sein, wenn:
- Der Vertrag erst wenige Jahre läuft und die 12/62-Bedingung in weiter Ferne ist
- Die Alternative (direktes ETF-Depot) nach Kosten und Steuern deutlich rentabler wäre
- Dringende Liquidität benötigt wird und kein günstigerer Kredit verfügbar ist
- Der Todesfallschutz durch eine günstigere Risikolebensversicherung – Schutz, Laufzeit, Kosten erklärt separat sichergestellt wird
Häufige Irrtümer
„Kündigung ist immer die schlechteste Option." – Pauschal falsch. Bei Verträgen mit sehr hohen laufenden Kosten oder ungünstiger Fondsauswahl kann die Kündigung und Neuanlage im direkten ETF-Depot langfristig besser sein.
„Policenankäufer sind unseriös." – Der Markt ist reguliert, aber wie überall gibt es seriöse und weniger seriöse Anbieter. Eine schriftliche Anfrage des Rückkaufswertes beim Versicherer ist die Basis für jeden Vergleich.
Was selten gefragt wird – aber wichtig ist
Kann ich die Kündigung widerrufen? – Ja, bei vielen Verträgen besteht eine Widerrufsfrist. Das Urteil des BGH (Az. IV ZR 76/11) hat außerdem für viele alte Verträge eine sogenannte ewige Widerrufsmöglichkeit geschaffen, wenn die Verbraucherinformation damals unvollständig war. Informieren Sie sich, ob Ihr Vertrag davon betroffen sein könnte.
Was passiert mit dem Bezugsrecht bei Kündigung? – Das Bezugsrecht erlischt mit dem Vertrag. Nach Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert direkt – nicht der Begünstigte. Steuerlich ist der Ertragsanteil vom Versicherungsnehmer zu versteuern.