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Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung (kurz: KLV) kombiniert zwei Funktionen: einen Todesfallschutz wie bei der Risikolebensversicherung – Schutz, Laufzeit, Kosten erklärt und einen Sparvorgang mit garantiertem Rechnungszins. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme an den Begünstigten. Erlebt der Versicherungsnehmer das Vertragsende, erhält er die sogenannte Ablaufleistung – bestehend aus garantiertem Kapital und möglicher Überschussbeteiligung.
Das Produkt war jahrzehntelang ein Standardbaustein der deutschen Altersvorsorge. Seit der drastischen Absenkung des Garantiezinses (auch: Rechnungszins) – von über 4 % in den 1990er Jahren auf 0,25 % ab 2022 – hat die Kapitallebensversicherung erheblich an Attraktivität verloren. Viele Verträge, die im Niedrigzinsumfeld neu abgeschlossen wurden, erzielen nach Kosten kaum noch reale Rendite.
Aufbau des Beitrags: Drei Töpfe
Der monatliche Beitrag einer Kapitallebensversicherung wird in drei Bestandteile aufgeteilt:
- Risikoanteil: Deckt das Todesfallrisiko – entspricht dem Beitrag einer reinen Risikolebensversicherung gleicher Höhe und Laufzeit.
- Sparanteil: Wird nach Abzug der Kosten verzinst und bildet das Deckungskapital.
- Kostenanteil: Abschlusskosten (Provision) und laufende Verwaltungskosten.
Durch das Zillmerverfahren werden die Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre verteilt – dadurch ist der Rückkaufswert in den ersten Jahren besonders niedrig, manchmal sogar null.
Rechnungszins – was er bedeutet und warum er sinkt
Der Rechnungszins ist der garantierte Mindestverzinsungssatz des Sparanteils. Er wird vom Bundesfinanzministerium per Verordnung festgelegt und basiert auf einer Hochrechnung der Kapitalmarktrenditen. Die Entwicklung zeigt eine klare Richtung:
| Zeitraum | Garantiezins | Bedeutung für Sparer |
|---|---|---|
| bis 1994 | 3,5 % | Kapitalaufbau deutlich spürbar |
| 1994 – 2000 | 4,0 % | Höchststand – attraktive Verträge |
| 2000 – 2004 | 3,25 % | Noch rentabel |
| 2004 – 2007 | 2,75 % | Sinkende Attraktivität |
| 2007 – 2012 | 2,25 % | Inflationskorrektur fraglich |
| 2012 – 2015 | 1,75 % | Realrendite nach Kosten kaum positiv |
| 2015 – 2022 | 0,9 % | Realverlust nach Inflation wahrscheinlich |
| ab 2022 | 0,25 % | Garantie als Werbemerkmal weitgehend bedeutungslos |
Überschussbeteiligung – was Versicherer nicht garantieren können
Neben der garantierten Verzinsung können Versicherungsgesellschaften eine Überschussbeteiligung ausschütten, wenn ihre Kapitalanlagen mehr erwirtschaften als der Rechnungszins verlangt. Diese Überschüsse werden jedoch nicht garantiert – sie hängen von der Anlagepolitik und dem Kapitalmarktumfeld ab. Viele Versicherer haben die deklarierten Überschüsse in den vergangenen Jahren sukzessive gesenkt.
Hochrechnungen in Angeboten zeigen häufig Szenarien mit Überschussbeteiligung – diese sind ausdrücklich keine Garantiewerte. Wer ausschließlich auf der Basis von Hochrechnungen entscheidet, riskiert eine böse Überraschung bei Vertragsablauf.
Der Rückkaufswert – was Sie bei Kündigung erhalten
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt bekommen. Er entspricht dem aufgebauten Deckungskapital abzüglich Stornoabschlägen. Wegen des Zillmerverfahrens liegt der Rückkaufswert in den ersten Vertragsjahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Mehr dazu: Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Was Sie zurückbekommen.
Häufige Irrtümer
„Die Kapitallebensversicherung ist sicher." – Sie ist sicherer als Aktien, aber kein risikoloses Investment. Die Garantie gilt nur, sofern der Versicherer solvent bleibt. Zudem erosiert Inflation die reale Kaufkraft der garantierten Summe über die Laufzeit erheblich.
„Was ich eingezahlt habe, bekomme ich mindestens zurück." – Falsch. Der garantierte Betrag bezieht sich auf den Sparanteil nach Kostenabzug – nicht auf die Gesamteinzahlung. Bei langen Laufzeiten und günstiger Kapitalentwicklung stimmt das annähernd; bei kurzfristiger Kündigung nicht.
Was selten gefragt wird – aber wichtig ist
Was ist die Schlussüberschussbeteiligung? – Viele Versicherer kumulieren einen Teil der Überschüsse am Ende der Laufzeit als sogenannten Schlussüberschuss oder Bewertungsreserven-Beteiligung. Dieser Betrag ist bei Kündigung nicht oder nur anteilig verfügbar – Inhaber langer Verträge werden so indirekt an eine Weiterzahlung gebunden.
Kann ich meine KLV in eine Rentenversicherung umwandeln? – Manche Verträge enthalten ein Rentenwahlrecht: Bei Ablauf können Sie die Ablaufleistung in eine lebenslange Rente umwandeln. Das Wahlrecht muss oft Monate vor Vertragsende ausgeübt werden und sollte bei Vertragsschluss geprüft werden.