NotAsked

Selten gestellte Fragen zur Lebensversicherung

Fragen, die kaum jemand stellt – aber die entscheidende Antworten liefern.

Die meisten Fragen zur Lebensversicherung drehen sich um Beitrag, Laufzeit und Leistung im Todesfall. Was deutlich seltener gefragt wird, ist oft entscheidender – Grenzfälle, Rechtsfragen, steuerliche Besonderheiten und Konstellationen, die im Alltag selten vorkommen, aber wenn, mit erheblichen Konsequenzen.

Kann ich eine Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen?

Ja – und das ist keine Seltenheit. Ehepartner, Eltern für ihre Kinder oder Geschäftspartner schließen Policen auf das Leben Dritter ab. Die versicherte Person und der Versicherungsnehmer müssen dabei nicht identisch sein. Voraussetzung gemäß § 150 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Die versicherte Person muss schriftlich eingewilligt haben. Fehlt diese Einwilligung, ist der Vertrag nichtig – auch wenn jahrelang Beiträge gezahlt wurden. Im Todesfall ist die Einwilligung logischerweise nicht mehr herbeizuführen. Mehr zum Thema, wer berechtigt ist, eine Leistung zu empfangen: Bezugsrecht in der Lebensversicherung – Begünstigte korrekt einsetzen.

Lebensversicherung

Was passiert mit einer Lebensversicherung im Fall einer Privatinsolvenz?

Der Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung fällt in die Insolvenzmasse – der Insolvenzverwalter kann die Kündigung verlangen und den Rückkaufswert für die Gläubiger einsetzen. Ausnahmen: Verträge im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente) genießen gemäß § 851c ZPO besonderen Pfändungsschutz. Ebenfalls schützend: ein unwiderruflich eingesetztes Bezugsrecht – die versicherte Leistung gehört dann rechtlich dem Begünstigten, nicht dem Insolvenzschuldner, und fällt daher nicht in die Masse. Dies ist ein typischer Anwendungsfall für die sorgfältige Gestaltung des Bezugsrechts.

Kann eine Lebensversicherung als Kreditsicherheit dienen?

Ja – und das wird häufig genutzt, beispielsweise bei der Immobilienfinanzierung. Die Police wird an die Bank abgetreten oder verpfändet. Der Rückkaufswert dient als Sicherheit; im Todesfall des Kreditnehmers wird die Versicherungsleistung direkt zur Tilgung des Darlehens verwendet. Die Abtretung muss dem Versicherer schriftlich angezeigt werden. Solange die Abtretung besteht, kann der Versicherungsnehmer nicht frei über die Police verfügen – Kündigung oder Bezugsrechtsänderung erfordern die Zustimmung der Bank.

Was passiert, wenn der Versicherer insolvent wird?

Deutsche Lebensversicherer unterliegen der strengen Regulierung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und halten gesetzlich vorgeschriebene Solvenzkapitalanforderungen. Im Extremfall einer Insolvenz gibt es den Sicherungsfonds Protektor: Er kann notleidende Lebensversicherer übernehmen und Kundenverträge schützen. Eine vollständige Garantie aller Ansprüche existiert nicht – aber der Protektor hat bislang noch in jedem Fall eingegriffen, bevor ein Versicherer tatsächlich insolvent wurde.

Gilt eine Lebensversicherung bei Selbsttötung?

Dies ist eine der heikelsten Fragen im Versicherungsrecht. Die meisten Risikolebensversicherungen enthalten eine Selbsttötungsausschlussklausel mit einer Wartefrist von üblicherweise drei Jahren nach Vertragsabschluss. Stirbt die versicherte Person durch Suizid innerhalb dieser Frist, wird in der Regel keine Leistung erbracht. Nach Ablauf der Frist besteht regelmäßig Versicherungsschutz – außer der Selbsttötung liegt im Zusammenhang mit einem psychischen Ausnahmezustand ein Freibeweisthema vor. Bessere Anbieter haben großzügigere Kulanzregelungen – ein Aspekt, der im Vergleich berücksichtigt werden sollte.

Was passiert mit der Lebensversicherung im Fall einer Scheidung?

Die Lebensversicherung gehört im Scheidungsfall zum Zugewinnausgleich – der während der Ehe aufgebaute Rückkaufswert wird hälftig angerechnet. Das Bezugsrecht (die Begünstigungsklausel) hingegen ändert sich durch die Scheidung nicht automatisch. Ein widerruflich eingesetzter Ex-Ehepartner bleibt Bezugsberechtigter, bis das Bezugsrecht aktiv geändert wird. Dies ist ein häufig übersehenes Risiko. Mehr dazu: Bezugsrecht in der Lebensversicherung – Begünstigte korrekt einsetzen.

Kann ich die Versicherungssumme während der Laufzeit erhöhen?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Risikolebensversicherungen bieten eine Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung) darf die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden. Ohne diese Garantie ist eine Erhöhung nur mit erneuter Risikoprüfung möglich – was bei verschlechtertem Gesundheitszustand zu Aufschlägen oder Ablehnung führen kann. Mehr dazu: Risikolebensversicherung Vergleich – Worauf Sie achten sollten.

Wird die Leistung aus einer Lebensversicherung auf das Erbe angerechnet?

Nein – wenn das Bezugsrecht korrekt eingesetzt ist. Eine Lebensversicherungsleistung mit eingesetztem Bezugsberechtigten fällt nicht in den Nachlass und unterliegt nicht dem Erbrecht. Sie wird direkt an den Begünstigten ausgezahlt, ohne Testamentseröffnung oder Erbauseinandersetzung. Ausnahme: Es gibt kein eingesetztes Bezugsrecht – dann fällt die Leistung in den Nachlass. Hinweis: Schenkungsteuer kann anfallen, wenn der Begünstigte nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist und die Freigrenzen überschritten werden.

Sonderfall Rechtliche Grundlage Wichtigster Hinweis
Versicherung auf fremdes Leben§ 150 VVGSchriftliche Einwilligung der versicherten Person zwingend
Privatinsolvenz§ 851c ZPO, InsORückkaufswert → Insolvenzmasse; unwiderrufliches BZR schützt
KreditsicherheitAbtretung / VerpfändungZustimmung der Bank für jede Verfügung nötig
Insolvenz des VersicherersVAG, Protektor AGBaFin-Regulierung + Sicherungsfonds; kein Totalverlust erwartet
SuizidAVB-Klausel3-Jahres-Wartefrist üblich; danach regelmäßig Leistung
ScheidungBGB ZugewinnausgleichRückkaufswert im Ausgleich; Bezugsrecht bleibt bis Änderung
NachlassErbrecht / ErbStGMit BZR kein Nachlassbestandteil; ggf. Schenkungsteuer
Versicherungsrecht

Häufige Fragen

Kann ich eine Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person abschließen?
Ja. Sie können als Versicherungsnehmer eine Police auf das Leben Dritter abschließen. Voraussetzung: Die versicherte Person muss schriftlich einwilligen (§ 150 VVG). Fehlt die Einwilligung, ist der Vertrag nichtig.
Was passiert mit einer Lebensversicherung bei Privatinsolvenz?
Der Rückkaufswert fällt in die Insolvenzmasse. Ausnahmen: Riester-geförderte Verträge (§ 851c ZPO) und Policen mit unwiderruflich eingesetztem Bezugsrecht können geschützt sein.
Ändert sich das Bezugsrecht automatisch bei einer Scheidung?
Nein. Das Bezugsrecht bleibt bis zu einer aktiven Änderung bestehen. Ein widerruflich eingesetzter Ex-Ehepartner bleibt Bezugsberechtigter. Dieser Punkt wird im Scheidungsfall häufig vergessen.
Ist eine Lebensversicherungsleistung Bestandteil des Nachlasses?
Nein – wenn ein Bezugsberechtigter eingesetzt ist. Die Leistung wird direkt ausgezahlt, ohne Erbrecht oder Testament. Ohne Bezugsberechtigten fällt sie in den Nachlass. Schenkungsteuer kann je nach Begünstigtem anfallen.

Verwandte Themen