Kapitallebensversicherung

Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung – Was Sie zurückbekommen

Wie der Rückkaufswert berechnet wird, warum er so oft unter den Erwartungen liegt – und welche Alternativen es zur Kündigung gibt.

Beachten Sie: Auf lebensversicherung.digital finden Sie allgemeine Informationen. Fragen Sie vor dem Absenden persönlicher Angaben stets Ihren Versicherungsvertreter. Für die Angaben auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern fassen öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen.

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert (auch: Rückkauffswert) ist der Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen. Er entspricht dem angesammelten Deckungskapital abzüglich eines Stornoabzugs, den der Versicherer für die vorzeitige Auflösung erheben darf.

Der Rückkaufswert ist auf Ihrer jährlichen Standmitteilung ausgewiesen. Sie haben jederzeit das Recht, den aktuellen Rückkaufswert beim Versicherer zu erfragen (§ 169 VVG).

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Warum liegt der Rückkaufswert oft unter den Einzahlungen?

Dies ist die häufigste Enttäuschung bei vorzeitiger Kündigung – und hat einen strukturellen Grund: Die Abschlusskosten (Provision, Marketing, Underwriting) werden nach dem sogenannten Zillmerverfahren auf die ersten Jahre des Vertrags konzentriert. Das bedeutet: In den ersten Jahren Ihres Vertrags gehen Ihre Beiträge überwiegend in die Kostenverrechnung – nicht in den Sparanteil. Das Deckungskapital baut sich daher anfangs sehr langsam auf.

Dazu kommt der Risikoanteil (Todesfallschutz), der ebenfalls aus den Beiträgen entnommen wird und nicht gespart wird.

Rückkaufswertentwicklung über die Laufzeit

Vertragsjahr Anteil gezahlte Beiträge Typischer Rückkaufswert Bewertung
2100 %ca. 30–50 %Deutlich unter Einzahlungen
5100 %ca. 55–70 %Noch unter Einzahlungen
10100 %ca. 80–95 %Annäherung an Einzahlungen
15100 %ca. 100–110 %Häufig über Einzahlungen
20100 %ca. 110–130 %Spürbar über Einzahlungen
Ablauf (25–30 J.)100 %ca. 120–160 %Garantierter Betrag + Überschüsse

Richtwerte für ältere Verträge mit Rechnungszins 3,5–4 %. Neuverträge (Rechnungszins 1,0 %) entwickeln sich langsamer.

Alternativen zur Kündigung

Vor einer Kündigung sollten Sie folgende Optionen prüfen – alle sind in vielen Fällen finanziell günstiger:

  • Beitragsfreistellung: Sie zahlen keine weiteren Beiträge, die Police läuft mit reduzierter Versicherungsleistung weiter. Das Deckungskapital bleibt und wächst weiter mit dem Garantiezins.
  • Policendarlehen: Sie leihen sich einen Teil des Deckungskapitals zu einem günstigen Zinssatz, ohne zu kündigen. Der Vertrag läuft weiter.
  • Policenverkauf: Auf dem Zweitmarkt können Ankäufer Ihre Police erwerben – oft zu einem höheren Preis als dem Rückkaufswert. Mehr dazu: Lebensversicherung kündigen oder verkaufen – Was ist besser?.

Steuerliche Behandlung des Rückkaufswertes

Der Ertrag aus dem Rückkaufswert (= Rückkaufswert minus gezahlte Beiträge) unterliegt der Besteuerung. Bei Verträgen nach 2005 gelten das Halbeinkünfteverfahren (wenn 12/62-Regel erfüllt) oder die Abgeltungsteuer. Details: Lebensversicherung und Steuer – Was Sie wissen müssen.

Bei Altverträgen (Abschluss vor 2005, Laufzeit ≥ 12 Jahre, Mindestbeitrag für Todesfallschutz) ist der Rückkaufswert unter Umständen vollständig steuerfrei – ein wichtiger Aspekt für die Bewertung von Altverträgen. Mehr zur Steuer auf Ertragsanteile: Ertragsanteilsbesteuerung der Lebensversicherung erklärt.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung?
Der Rückkaufswert ist das angesammelte Deckungskapital (Sparanteile + Garantiezins + Überschüsse) minus verrechnete Abschlusskosten (Zillmerung) minus Stornoabzug. In den ersten Jahren liegt er daher deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Ab wann ist der Rückkaufswert höher als die eingezahlten Beiträge?
Frühestens nach 10–12 Jahren bei Standardverträgen. Ältere Verträge mit hohem Garantiezins aus den 1990er Jahren erreichen diese Grenze früher. Die genaue Entwicklung steht in Ihrer Standmitteilung.
Muss ich den Rückkaufswert versteuern?
Den Ertrag (= Rückkaufswert minus Beiträge) ja. Bei Verträgen nach 2005 greift die 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren) oder Abgeltungsteuer. Altverträge können steuerfrei sein. Details auf der Steuer-Seite.

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