Steuer

Ertragsanteilsbesteuerung der Lebensversicherung erklärt

Wann die Ertragsanteilsbesteuerung gilt, wie der Ertragsanteil berechnet wird und wie sie sich von anderen Steuerverfahren unterscheidet.

Beachten Sie: Auf lebensversicherung.digital finden Sie allgemeine Informationen. Fragen Sie vor dem Absenden persönlicher Angaben stets Ihren Versicherungsvertreter. Für die Angaben auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern fassen öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen.

Was ist die Ertragsanteilsbesteuerung?

Die Ertragsanteilsbesteuerung ist ein spezielles Steuerverfahren, das für lebenslange Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen gilt – also für Verträge, bei denen die Versicherung nicht als Einmalbetrag, sondern als monatliche Rente ausgezahlt wird. Es handelt sich um § 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG.

Im Unterschied zur vollen Besteuerung (wie bei gesetzlicher Rente nach dem Alterseinkünftegesetz) wird bei der Ertragsanteilsbesteuerung nur ein Bruchteil der Rente als steuerpflichtiger Ertrag behandelt. Der Rest gilt als steuerfreie Kapitalrückzahlung.

Zum allgemeinen Steuerüberblick für Lebensversicherungen: Lebensversicherung und Steuer – Was Sie wissen müssen.

Lebensversicherung

Wann gilt die Ertragsanteilsbesteuerung?

Die Ertragsanteilsbesteuerung gilt bei:

  • Private Rentenversicherungen (nach § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG), die als lebenslange Rente ausgezahlt werden
  • Kapitallebensversicherungen, die in eine Rentenoption umgewandelt wurden
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen bei Rentenauszahlung

Sie gilt nicht bei:

  • Kapitallebensversicherungen mit einmaliger Ablaufleistung → dort gilt Halbeinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer
  • Gesetzliche Rentenversicherung → dort gilt das Alterseinkünftegesetz (AEG) mit stufenweise steigendem Besteuerungsanteil
  • Basisrenten (Rürup) → dort gilt Besteuerung nach AEG

Der Ertragsanteil nach Alter bei Rentenbeginn

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil Steuerpflichtiger Anteil der Rente
55 Jahre26 %Nur 26 % der monatlichen Rente werden versteuert
60 Jahre22 %Nur 22 % der monatlichen Rente werden versteuert
63 Jahre20 %Nur 20 % der monatlichen Rente werden versteuert
65 Jahre18 %Nur 18 % der monatlichen Rente werden versteuert
67 Jahre17 %Nur 17 % der monatlichen Rente werden versteuert
70 Jahre15 %Nur 15 % der monatlichen Rente werden versteuert

Vollständige Tabelle nach § 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG i. V. m. Anlage 9 zu § 22 EStG. Stand 2026.

Rechenbeispiel Ertragsanteilsbesteuerung

Angenommen, Sie erhalten ab dem 65. Lebensjahr eine private Monatsrente von 500 Euro aus einer Rentenversicherung.

  • Ertragsanteil: 18 % von 500 € = 90 € steuerpflichtig
  • 410 € sind steuerfreie Rückzahlung des eingezahlten Kapitals
  • Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 %: Steuer = 90 € × 25 % = 22,50 € pro Monat

Effektivsteuersatz auf die Gesamtrente: 22,50 / 500 = 4,5 % – deutlich günstiger als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vergleich: Ertragsanteil vs. Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei Kapitallebensversicherungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden und die 12/62-Regel erfüllen. Es besteuert die Hälfte des Ertrags (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz.

Die Ertragsanteilsbesteuerung gilt für laufende Rentenzahlungen aus Rentenversicherungen. Sie ist in der Regel noch günstiger als das Halbeinkünfteverfahren – besonders bei spätem Rentenbeginn und langer Rentenbezugsdauer.

Rentenoption statt Einmalzahlung – steuerlich interessant

Viele Kapitallebensversicherungen bieten das Wahlrecht: Einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente. Bei der Entscheidung spielt die steuerliche Behandlung eine wichtige Rolle: Die Rentenoption kann steuerlich vorteilhafter sein, wenn Sie einen hohen persönlichen Steuersatz haben und die 12/62-Bedingung nicht erfüllen. Die individuelle Kalkulation hängt von persönlichem Steuersatz, Lebenserwartung und Rentenhöhe ab – das ist ein klassischer Fall für einen Steuerberater.

Steuer

Häufige Fragen

Was ist der Ertragsanteil bei der privaten Rentenversicherung?
Der Ertragsanteil ist ein gesetzlicher Prozentsatz (nach Alter bei Rentenbeginn), der angibt, welcher Teil der laufenden Rente steuerpflichtig ist. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind es 18 % – der Rest ist steuerfreie Kapitalrückzahlung. Das ist in der Regel sehr günstig.
Gilt die Ertragsanteilsbesteuerung auch für Kapitallebensversicherungen?
Nein. Sie gilt nur für Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen. Bei Kapitallebensversicherungen mit Einmalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren (bei 12/62-Regel) oder die Abgeltungsteuer.
Wann ist die Rentenoption besser als die Einmalauszahlung?
Bei hohem persönlichem Steuersatz, langer voraussichtlicher Rentenbezugsdauer und wenn die 12/62-Bedingung nicht erfüllt ist. Die genaue Kalkulation ist individuell und sollte mit einem Steuerberater durchgeführt werden.
Ändert sich der Ertragsanteil während der Rentenbezugszeit?
Nein. Der Ertragsanteil wird einmalig bei Rentenbeginn nach dem Alter festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit konstant – auch wenn Sie älter werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Rente, wo der Besteuerungsanteil jährlich steigt.

Verwandte Themen