Beachten Sie: Auf lebensversicherung.digital finden Sie allgemeine Informationen. Fragen Sie vor dem Absenden persönlicher Angaben stets Ihren Versicherungsvertreter. Für die Angaben auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung. Sie stellen keine Empfehlung dar, sondern fassen öffentlich zugängliche, allgemeine Informationen zusammen.
Die drei Bestandteile des Beitrags
Der Beitrag einer Lebensversicherung setzt sich aus drei Blöcken zusammen: dem Risikoanteil, dem Sparanteil und dem Kostenanteil. Bei der reinen Risikolebensversicherung entfällt der Sparanteil fast vollständig. Bei Kapital- und fondsgebundenen Policen macht er den größten Teil des Beitrags aus.
Der Risikoanteil
Der Risikoanteil deckt das Sterberisiko des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit. Versicherungsmathematisch ergibt er sich aus:
Risikoprämie = Sterblichkeitswahrscheinlichkeit × Versicherungssumme
Die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit entnehmen Versicherer ihren Sterbetafeln – eigenen statistischen Erhebungen, die auf Millionen von Kundendaten basieren. In Deutschland ist die DAV-Sterbetafel (Deutsche Aktuarvereinigung) eine verbreitete Referenz. Eigene Erfahrungssterbetafeln führen dazu, dass Versicherer unterschiedliche Risikoprämien kalkulieren.
Der Sparanteil
Nur relevant bei Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Policen. Dieser Teil des Beitrags wird verzinst oder in Fonds angelegt. Bei der Kapitallebensversicherung ist der Rechnungszins (Garantiezins) gesetzlich geregelt – aktuell 1,0 % für Neuverträge ab 2022. Mehr dazu: Kapitallebensversicherung – Sparen und Versichern kombiniert.
Der Kostenanteil
Abschlusskosten (Provision, Marketing, Underwriting) und Verwaltungskosten werden auf den Beitrag aufgeschlagen. Bei Risikolebensversicherungen bewegen sich die Gesamtkosten je nach Anbieter zwischen 10 % und 30 % des Beitrags. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kommen Fondskosten (TER) hinzu. Mehr dazu: Fondsgebundene Lebensversicherung – Chancen, Risiken, Kosten.
Einflussfaktoren auf den individuellen Beitrag
| Faktor | Einfluss auf Beitrag | Erläuterung |
|---|---|---|
| Eintrittsalter | Erhöht | Je älter, desto höher die Sterbewahrscheinlichkeit → höhere Risikoprämie |
| Versicherungssumme | Erhöht proportional | Lineare Abhängigkeit: doppelte Summe ≈ doppelter Risikoanteil |
| Laufzeit | Erhöht (bei gleichem Jahresbeitrag) | Längere Laufzeit = höheres kumuliertes Sterberisiko zu bewerten |
| Rauchen | Stark erhöht (+50–150 %) | Signifikant erhöhte Sterblichkeit – eigene Sterbetafel bei Rauchern |
| Gesundheitszustand | Risikozuschlag oder Ausschluss | Vorerkrankungen können zu Aufschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen |
| Beruf | Ggf. Risikozuschlag | Gefährliche Berufe (Gerüstbau, Bergbau, Feuerwehr) erhöhen Unfallsterberisiko |
| Zahlungsweise | Monatlich teurer als jährlich | Unterjährige Zahlung verursacht Verwaltungskosten (ca. 2–5 % Aufschlag) |
Was Online-Beitragsrechner können – und was nicht
Online-Rechner auf Vergleichsportalen berechnen Indikativbeiträge: Sie geben auf Basis von Alter, Nichtraucher-Status und Versicherungssumme eine Schätzung. Was sie nicht können: individuelle Gesundheitsprüfung abbilden, Risikozuschläge kalkulieren oder regionale Unterschiede berücksichtigen. Das eigentliche Angebot des Versicherers weicht vom Rechner-Ergebnis ab, sobald bei den Gesundheitsfragen etwas offenzulegen ist.
Mehr zu den Gesundheitsfragen bei der Lebensversicherung – Was muss ich angeben?.
Unisex-Tarife seit 2012
Seit dem EuGH-Urteil vom Dezember 2012 sind Versicherer in der EU verpflichtet, geschlechtsneutrale Beiträge zu kalkulieren (Unisex-Tarife). Vor 2012 waren Frauen bei Risikolebensversicherungen günstiger (geringere Sterblichkeit). Heute ist das Geschlecht offiziell kein Tarifmerkmal mehr – in der Praxis fließt es jedoch indirekt über andere korrelierte Faktoren ein.
Häufige Irrtümer
„Der Online-Rechner zeigt mir meinen tatsächlichen Beitrag." – Nein. Er zeigt einen Richtwert für Standardrisiken. Ihr individuelles Angebot basiert auf der vollständigen Gesundheits- und Risikoprüfung.
„Ich zahle denselben Beitrag, egal bei welchem Versicherer ich abschließe." – Falsch. Versicherer kalkulieren mit eigenen Sterbetafeln und Kostenstrukturen. Unterschiede von 30–50 % bei identisch erscheinenden Risiken sind möglich.
„Frauen zahlen weniger." – Seit 2012 sind Unisex-Tarife Pflicht. Ein direkter Beitragsunterschied nach Geschlecht ist nicht mehr zulässig.
Was selten gefragt wird – aber wichtig ist
Kann ich den Beitrag nachträglich senken, wenn ich aufhöre zu rauchen? – Ja, bei den meisten Versicherern: Nach einer Nichtraucher-Wartezeit (häufig 12 Monate) können Sie eine neue Einstufung beantragen. Dies erfordert in der Regel eine erneute Gesundheitserklärung und wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht mehr zahlen kann? – Die meisten Risikolebensversicherungen werden beitragsfrei gestellt oder enden. Manche Versicherer bieten eine Stundung an. Bei Kapitalversicherungen ist eine Beitragsfreistellung möglich – die Police läuft weiter, aber mit reduzierter Leistung.